Allgemeine Geschäftsbedingungen der MULTIGATE PLUS GmbH

Allgemeines

Multigate kontrahiert ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts bedingungen, diese werden durch die Bestellung des Käufers Vertragsinhalt zwischen diesem und Multigate. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und - sinngemäß - für alle von Multigate erbrachten Leistungen. Entgegenstehende, abweichende, oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) des Käufers werden hiermit selbst dann zurückgewiesen, wenn Multigate davon Kenntnis haben sollte.

Angebote, Vertragsabschluss

Alle Angebote Multigate´s sind freibleibend, dies bis zur schriftlichen Annahme der Bestellung des Käufers bzw. bis zur Übermittlung der Auftragsbestätigung durch Multigate an diesen. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung in den Empfangsbereich des Käufers, sei es durch Post, Mail oder Fax, ist der Vertrag zustande gekommen. Jede nachträgliche Änderung der Bestellung - welcher Art auch immer – bedarf zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Bestätigung durch Multigate. Nebenabreden mündlicher oder fernmündlicher Art werden nur dann verbindlich und Vertragsinhalt, wenn sie von Multigate ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Soweit es nach Vertragsabschluss aufgrund nachträglicher Vereinbarungen zu Änderungen bzw. zu Konkretisierungen des Leistungsinhaltes bzw. –gegenstandes kommt oder soweit es sich um vom Käufer beauftragte Sonderanfertigungen Multigate´s handelt, die zwischen den Vertragsparteien gemeinsam (weiter) entwickelt werden, wird der letztlich zugrunde gelegte bzw. vereinbarte Liefergegenstand seitens Multigate in zweifacher identer Ausfertigung hergestellt und von beiden Vertragsparteien - unter Anführung des Datums - unterfertigt bzw. gekennzeichnet („Gut zum Druck“). Jeder der beiden Vertragsparteien erhält dann je eines der beiden gegengefertigten Muster. Dieses gilt dann im Falle des Streites als dem Vertrag zu Grunde gelegt.

Lieferung

Liefertermin ist der in der Auftragsbestätigung Multigate´s schriftlich festgelegte Termin. Dieser ist eingehalten, wenn bis zu dessen Ablauf die Ware das Lager Multigate´s verlassen hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

Die Lieferung der Ware ist nach Wahl Multigate´s mit Übergabe an die Post oder an einen Spediteur / Frachtführer bzw. - bei Verzögerung der Auslieferung aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat - mit dem Tag der Versandbereitschaft Multigate´s bewirkt. Risiko, Gefahr des Unterganges und der Beschädigung gehen mit diesem Zeitpunkt auf den Käufer über. Eine Versicherung der gelieferten Ware erfolgt ausschließlich über schriftliches Verlangen des Käufers. Die Kosten der Verpackung, der Versendung und der gewünschten Versicherung gehen zulasten des Käufers.

Multigate ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Lieferfrist auch Teillieferungen vorzunehmen.

Im Falle des unverschuldeten Lieferverzuges hat der Käufer Multigate schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zumindest der noch erforderlichen Beschaffungsdauer entspricht, nach deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Bei Teilverzug ist ein Rücktritt lediglich hinsichtlich des noch nicht gelieferten Teiles möglich.

Höhere Gewalt begründet keinen Lieferverzug, diese hemmt vielmehr die Lieferfrist bis zu deren Ende.

Leichte Fahrlässigkeit im Lieferverzug begründet keine Schadenersatzansprüche des Käufers. Der Umstand, dass Multigate selbst seitens dessen Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird, begründet jedenfalls keine Schadenersatzansprüche.

Schadenersatzansprüche im Falle eines grob schuldhaften Lieferverzuges oder Nichterfüllung durch Multigate sind – unter Ausschluß aller sonst denkbaren Ansprüche des Käufers - mit einem Betrag von 10 % des Nettowarenwertes begrenzt.

Preise, Zahlung, Zahlungsverzug, Eigentumsvorbehalt

Die vereinbarten Preise gelten ab Lager Multigate´s und verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und Versandkosten. Diese Preise sind grundsätzlich verbindlich. Multigate ist jedoch berechtigt, bei Änderungen der Einkaufspreise, Frachtkosten sowie Lohn- oder Betriebskosten, die auch für Multigate eine Preisänderung zur Folge haben, den Preis für alle im Zeitpunkt des Inkrafttretens derselben noch nicht durchgeführten Lieferungen im analogen Ausmaß zu erhöhen.

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Kaufpreisforderungen Multigate´s – dies jeweils ab Rechnungslegung - binnen zweier Wochen mit 2 % Skonto oder binnen vier Wochen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst durch Gutschrift auf dem in der Faktura angeführten Konto Multigate´s als bewirkt, allfällige Überweisungsspesen gehen zulasten des Käufers.

Ohne schriftlicher Zustimmung Multigate´s ist der Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Zahlungen - aus welchem Grunde auch immer - nicht berechtigt.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist Multigate – dies ungeachtet eines höheren Schadens oder weitergehender Ansprüche - berechtigt, Zinsen in Höhe von 12 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Daneben ist der Käufer verpflichtet, alle mit der Geltendmachung der Zahlungsansprüche Multigate´s verbundenen Kosten, insbesondere auch Kosten außergerichtliche Mahnungen, Kosten der Inkassodienste und Kosten anwaltlicher Intervention zu ersetzen.

Zahlung durch Wechsel ist ausgeschlossen.

Im Falle des Zahlungsverzuges ist Multigate zudem berechtigt, die weitere Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen, insbes. Lieferverpflichtungen, bis zur vollständigen Begleichung der rückständigen Zahlungen aufzuschieben oder Lieferungen – dies auch entgegen ursprünglich anderslautender Vereinbarungen - nur gegen Vorauskassa vorzunehmen.

Teilzahlungen werden – auch ungeachtet entgegenstehender Widmungen des Käufers - jeweils auf die älteste Forderung, hier zunächst auf Zinsen, dann auf Kosten, letztlich auf Kapital angerechnet.

Bis zur vollständigen Erfüllung aller Zahlungen und sonstiger Leistungen des Verkäufers behält sich Multigate das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Bis dahin ist dem Käufer die Verpfändung oder Sicherungsübereignung derselben untersagt. Ein Verkauf durch den Käufer an Dritte ist auch vor vollständiger Bezahlung an Multigate im ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr desselben zwar zulässig, dies aber nur gegen sofortige Barzahlung durch diese. Der Erlös aus diesem Weiterverkauf geht mit Einlangen am Konto des Käufers sofort in das Eigentum Multigate´s über. Bis zur Abführung desselben an Multigate hat der Käufer den Erlös aus diesem Weiterverkauf abgesondert von seinem sonstigen Vermögen zu verwahren. Solange die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Multigate´s aber noch nicht verkauft ist, ist diese getrennt von sonstiger Ware oder Vermögen des Käufers zu lagern und das Eigentum Multigate´s daran entsprechend zu kennzeichnen. Der Käufer erteilt Multigate das Recht, jederzeit, dies insbesondere bei Vorliegen von Zahlungsrückständen, die Geschäfts- und Lagerräume desselben zu betreten und die im Eigentumsvorbehalt Multigate´s stehende Ware abzuholen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf noch nicht vollständig bezahlte Ware hat der Käufer Multigate unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Multigate seine Rechte an der Ware geltend machen kann.

Gewährleistung, Schadenersatz

Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Gewährleistungsfrist für von Multigate gelieferte Waren sechs Monate ab Übernahme durch den Käufer. Der Käufer hat den Liefergegenstand unverzüglich zu prüfen, Gewährleistungsansprüche sind – bei sonstigem Ausschluss – vom Käufer unverzüglich, längstens binnen einer Woche nach Erhalt der Lieferung bei Multigate schriftlich geltend zu machen.

Geringfügige Abweichungen des Liefergegenstandes von der Bestellung bzw. vom vereinbarten Liefergegenstand, sofern diese technisch bzw. produktionsbedingt bedingt und dem Besteller zumutbar sind, begründen keinen Anspruch auf Mängelrüge. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Abweichungen in Farbe, Größe, Gewicht und Druck.

Bei Berechtigung der Mängelrüge verpflichtet sich Multigate – dies nach deren Ermessen und freier Wahl - entweder zur Verbesserung oder zum Austausch der Ware binnen angemessener Frist, zur Erteilung einer angemessenen Gutschrift des Kaufpreises (Entgeltsminderung) oder zur Wandlung des Vertrages. Betreffen Mängel nur einen Teil der Lieferung, ist der Käufer nur hinsichtlich dieses Teiles zur Mängelrüge berechtigt.

Zumal Multigate lediglich als Händler auftritt, sind Haftungen für Mangelfolgeschäden des Käufers – welcher Art auch immer – ebenso ausgeschlossen wie Rückgriffsansprüche desselben gegen Multigate im Sinne des § 933b ABGB.

Werbeeindrucke / Vorlagen

Ist über Wunsch des Käufers in oder auf von Multigate zu liefernden Produkten eine Werbeanbringung („Veredelung“) vorzunehmen, sind von diesem sämtliche damit verbundenen Kosten zu tragen. Aus produktionstechnischen Gründen ist Multigate bei Lieferung derartiger Produkte berechtigt, eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % vorzunehmen. Sollten vom Käufer zur Verfügung gestellte Vorlagen bei Multigate grob fahrlässig in Verlust geraten oder beschädigt werden, haftet Multigate diesbezüglich mit einem Höchstbetrag von Euro 200,--. Muster bzw. Abzüge von Werbeein- und / oder –aufdrucken werden nur über ausdrücklichen Wunsch des Käufers hergestellt. Diese gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen zweier Wochen ab Lieferung reklamiert werden.

Allenfalls erforderlich werdende Korrekturen werden zu Selbstkosten weiterverrechnet die vereinbarte Lieferfrist wird für die Dauer der Korrektur gehemmt.

Gewerblicher Rechtsschutz

Alle von Multigate gelieferten Produkte stehen unter gewerblichen Schutzrechten. Jede Änderung oder Vervielfältigung stellt einen Eingriff in diese Schutzrechte dar und ist ausschließlich nur aufgrund schriftlich eingeholter Zustimmung Multigate´s zulässig.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist 2340 Mödling.

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Multigate und dem Käufer ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar entstehenden Streitigkeiten ist das für den Sitz Multigate´s in 2340 Mödling jeweils sachlich zuständige Gericht.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, durch die dem von den Parteien wirtschaftlich angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe gekommen wird.